Diesem ONLINE-Service liegt die Idee zu Grunde, einen zwischen Ehepartnern endgültig gefassten Scheidungsentschluss unbürokratisch in Vermeidung zeitaufwendiger Informationswege ehestens auf gerichtlichem Wege in die Tat umzusetzen.
Das gegenständliche Online-Scheidungsantragsverfahren eignet sich für alle einvernehmlichen Scheidungen, bei denen es keine Streitigkeiten mehr auf Grund offener Fragen gibt und zeitraubende Behörden- oder Informationswege daher entfallen können.
Nach Ihrem gesendeten Onlinescheidungsantrag und einem ergänzenden, persönlichen Informationsgespräch mit Ihnen brauchen Sie nur noch zum gerichtlichen Scheidungstermin persönlich erscheinen, zu welchem Sie selbstverständlich anwaltlich begleitet werden.